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Sparerpauschbetrag erhöht: So profitieren Sie und Ihre Kinder

Aktualisiert: 10. Apr.

Gute Nachrichten zu Jahresbeginn: Sparerpauschbetrag erhöht

Der Sparerpauschbetrag wurde um knapp 25% erhöht. Das heißt Sparer und Anleger können pro Jahr bis zu 1.000 € an Kapitalerträgen steuerfrei einnehmen, statt 801 € wie bisher. Doppelt so viel ist es in Summe bei Ehepartnern mit gemeinsamer Steuererklärung.


Auch Kindern steht der erhöhte Sparerpauschbetrag zu, d.h. Kapitalerträge von Kindern reduzieren nicht den Sparerpauschbetrag der Eltern.


Der Sparerpauschbetrag ist auf 25% Kapitalertragssteuer plus 1,375% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben werden, anrechenbar. Diese Steuern werden von der jeweiligen Bank jährlich an das Finanzamt abgeführt.


Der Sparerpauschbetrag wurde erhöht, weil die Kapitalanlage Kosten verursacht, und zwar nicht nur für Gebühren, sondern auch für Information, Weiterbildung, Mentoring.


7 praktische Tipps: So profitieren Sie von dem gestiegenen Freibetrag

  1. Sie profitieren vom Sparerpauschbetrag, indem Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten.

  2. Für die Konten Ihrer minderjährigen Kinder können Sie jeweils einen gesonderten Freistellungsauftrag stellen.

  3. Ein Freistellungsauftrag pro Bank für alle Konten und Depots ist ausreichend.

  4. Haben Sie bereits einen Freistellungsauftrag, wird dieser automatisch um 24,844% (entspricht der Differenz zwischen 1.000 € und 801 €) erhöht.

  5. Haben Sie bei mehreren Kreditinstituten Konten und Depots, können Sie den Sparerpauschbetrag aufteilen und die Teilbeträge auf die Freistellungsaufträge den einzelnen Banken verteilen.

  6. Nicht zu viel freistellen: Zusammengerechnet dürfen alle Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

  7. Werden Sie aktiv: Richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein bzw. überprüfen Sie Ihre bestehenden.

Haben Sie Fragen oder Kommentare? Ich freue mich darauf.

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